WhatsApp? Nur über meine Leiche

“Wie, du bist nicht bei Whatsapp?”

„Adress­buch. Du stellst uns regel­mä­ßig die Tele­fon­num­mern von Whats­App-Nut­zern und dei­nen sons­ti­gen Kon­tak­ten in dei­nem Mobil­te­le­fon-Adress­buch zur Ver­fü­gung. Du bestä­tigst, dass du auto­ri­siert bist, uns sol­che Tele­fon­num­mern zur Ver­fü­gung zu stel­len, damit wir unse­re Diens­te anbie­ten kön­nen.“ Aus den AGB von WhatsApp

Hier liegt der Hase im Pfef­fer. Wie Boris schon sagt: »Jeder, der die­se AGB abnickt, begeht damit einen Rechts­bruch gegen deut­sches Recht. Nicht nur bei mir, son­dern bei allen Benut­zern im Adress­buch, die nicht bei Whats­App ange­mel­det sind.«

Nur, damit das son­nen­klar ist: Ich fin­de das nicht wit­zig. Jeder, der meint, sich bei Whats­App anmel­den zu müs­sen, mag das tun. Zuvor aber sind mei­ne Daten aus sei­nem Adress­buch zu löschen.

Wer sich nicht dar­an hält und somit wider­recht­lich mei­ne Daten an Whats­App wei­ter­lei­tet, obwohl ich dem nicht zuge­stimmt habe, bekommt Ärger. Ernst­haft. [1]Az. F 12017 EASO, Amts­ge­richt Bad Hers­feld

Fürs Pro­to­koll: Straf­be­wehr­te Unter­las­sungs­er­klä­run­gen haben einen unge­mein erzie­he­ri­schen Effekt. Sie sind näm­lich teuer.

Es gibt übri­gens viel Bes­se­res als das Schwei­ne­netz von Sugardaddy.

Lea­ve Face­book. Quit Insta­gram. Drop Whats­app. Now.

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1 Az. F 12017 EASO, Amts­ge­richt Bad Hersfeld

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