Energiewende als teures, gefährliches Trauerspiel

Fahr­läs­si­ges Gewursch­tel, genannt Energiewende.

Die soge­nann­te Ener­gie­wen­de, eine angeb­li­che Erfolgs­ge­schich­te, wird nach wie vor mise­ra­bel gema­nagt. Viel zu teu­er, zu intrans­pa­rent, zu inef­fek­tiv, Ergeb­nis­se dürf­tig, unso­zi­al, eine Gefahr für die Versorgungssicherheit.

Es ist unver­ständ­lich, dass das BMWi die EEG-Umla­ge113 nicht zu den Kos­ten der Ener­gie­wen­de zählt. Die EEG-Umla­ge belas­te­te den Strom­ver­brauch im Jahr 2016 mit knapp 24 Mrd. Euro. Das Abga­ben- und Umla­ge­sys­tem für Ener­gie sorgt zudem dafür, dass Wirt­schaft und Pri­vat­haus­hal­te kaum von güns­ti­gen Ent­wick­lun­gen des Bör­sen­prei­ses für Strom pro­fi­tie­ren können.

Bun­des­rech­nungs­hof

Inso­fern ist der aktu­el­le Bericht des Bun­des­rech­nungs­ho­fes genau so alar­mie­rend wie der Son­der­be­richt aus dem Jahr 2018. Und ist genau so ernüch­ternd und besorg­nis­er­re­gend. Vor allem, was die Ener­gie­si­cher­heit angeht. Das CDU-geführ­te Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um (BMWi) wird gera­de­zu abgewatscht. 

Fol­gen? Kei­ne. Genau wie vor drei Jahren.

Die sichere Versorgung mit Strom hat das BMWi anhand von Indikatoren und Schwellenwerten zu messen und zu bewerten. Sein Monitoring ist aber lückenhaft: Aspekte zur Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit wie Netzausbau und Speicher, Netzwartung, Netzstabilität oder Versorgungsausfälle deckt es nicht oder nur unzureichend durch Indikatoren ab.

Zahlreiche andere Aspekte wirken sich erheblich auf die zukünftige Versorgung mit Strom aus. Das Monitoring muss daher auch Szenarien untersuchen, die aktuelle Entwicklungen und bestehende Risiken zuverlässig und realistisch erfassen und abbilden:

- So hat die Bundesregierung den geplanten Kohleausstieg bislang nicht richtig berücksichtigt. Das hinterlässt eine Kapazitätslücke von bis zu 4,5 Gigawatt– die Leistung von vier großen konventionellen Kraftwerken.
- Gleichzeitig verursachen die neuen Pläne zur Wasserstoffgewinnung einen erheblichen Strommehrbedarf. Dieser muss gedeckt werden.
- Außerdem haben der stockende Netzausbau und eingeschränkte grenzüberschreitende Austauschkapazitäten Einfluss auf eine sichere Versorgung.
- Zudem muss das BMWi für seine Berechnungen auch Jahre mit extremem Klima berücksichtigen, in denen Wind und Sonne erheblich weniger Strom erzeugen.

Trotz dieser Unabwägbarkeiten hat das BMWi in seiner Bewertung kein „Worst-Case“-Szenario untersucht. Ein solcher Stresstest, in dem mehrere Risikofaktoren zusammentreffen, ist aber notwendig - für eine realistische Erfassung und Bewertung der Versorgungssicherheit, für eine belastbare Risikoanalyse.

„Das BMWi beugt diesen realen Gefahren für eine sichere Stromversorgung nicht wirksam vor,“ sagte Scheller. „Es muss sein Monitoring dringend vervollständigen.“

Beson­de­re Auf­merk­sam­keit ver­die­nen mei­ner beschei­de­nen Mei­nung nach die Hin­wei­se des Bun­des­rech­nungs­ho­fes zum Netz­aus­bau.

Das der­zei­ti­ge Ent­gelt­mo­dell der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber inner­halb der Markt­si­mu­la­ti­on setzt kei­ne hin­rei­chen­den Anrei­ze, das Netz schnell aus­zu­bau­en: Die Kos­ten für Netz­si­cher­heits­maß­nah­men für die Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber wer­den sicher von den garan­tier­ten Erlö­sen gedeckt. Damit ent­steht der­zeit kein Impuls, die­se Kos­ten durch eine Beschleu­ni­gung des Netz­aus­baus mög­lichst gering zu halten.

Bun­des­rech­nungs­hof

Zusam­men­ge­fasst emp­fiehlt der Bun­des­rech­nungs­hof dem BMWi:

  • den Netz­aus­bau­be­darf schon als Bestand­teil ande­rer Ent­schei­dun­gen pla­ne­risch zu berücksichtigen,
  • die Ver­än­de­run­gen durch den Koh­le­aus­stieg umfas­send in die Netz­aus­bau­pla­nun­gen einzubeziehen,
  • wirk­sa­me Beschleu­ni­gungs­im­pul­se gegen­über den Über­tra­gungs­netz­be­trei­bern zu set­zen und wenn not­wen­dig, auch stär­ke­re Ein­fluss­mög­lich­kei­ten des Bun­des zu prüfen,
  • die Erzeu­ger von Strom an den Kos­ten des Netz­aus­baus zu beteiligen.

Vor allem der letz­te Satz birgt Spreng­kraft für das bis­her gel­ten­de in der Wol­le grün gefärb­te Kapi­tal-Umver­tei­lungs-Gesetz (EEG).

State­ment des Prä­si­den­ten des Bun­des­rech­nungs­ho­fes, Kay Scheller

Lang­fas­sung des Berichts (PDF)

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