Kreis Lippe erteilt Industriewindanlagen im Teuto eine Absage

Rea­lis­ti­scher Grö­ßen­ver­gleich. Der Her­mann darf vor­erst aufatmen.

Der Kreis Lip­pe sagt nein. Die 13 vom Det­mol­der Prin­zen auf dem Kamm des Teu­to­bur­ger Wal­des geplan­ten »Wind­rä­der« wer­den nicht geneh­migt. Ob sie auch nicht gebaut wer­den, bleibt abzu­war­ten. Das hängt vom wei­te­ren Ver­fah­ren und mög­li­chen Kla­gen und Gerichts­ur­tei­len ab. Den­noch begrü­ßen die Geg­ner des gigan­ti­schen Pro­jekts im Teu­to die Ent­schei­dung. Dazu zäh­len nicht nur Wald- und Natur­schüt­zer, son­dern auch Tou­ris­ti­ker, die immer wie­der auf die gro­ßen Gefah­ren für die Erho­lungs- und Urlaubs­re­gi­on Lip­pe hin­ge­wie­sen haben. So sah sich die Adler­war­te in ihrem Bestand bedroht.

Die Immis­si­ons­schutz­be­hör­de des Krei­ses hat das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren zu 13 bean­trag­ten Wind­ener­gie­an­la­gen im Bereich der Gau­se­kö­te nach eige­nen Anga­ben abge­schlos­sen. »Nach der Prü­fung aller Stel­lung­nah­men muss die Behör­de den Bau der Anla­gen ableh­nen. Aus­schlag­ge­bend für die­se Ent­schei­dung ist, dass die Bezirks­re­gie­rung Müns­ter als zustän­di­ge Luft­fahrt­be­hör­de dem Vor­ha­ben nicht zustimmt«, teilt Pres­se­spre­cher Stef­fen Adams heu­te mit. Grund dafür sei ein Ein­wand der bri­ti­schen Streitkräfte.

„Das Ver­fah­ren um die Anla­gen hat die Immis­si­ons­schutz­be­hör­de wie jedes ande­re Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren geführt. So ent­schei­det die Ver­wal­tung nach gel­ten­den Geset­zen und Recht – einen poli­ti­schen Ermes­sens­spiel­raum gibt es hier nicht. Der Kreis ist an die ver­wei­ger­te Zustim­mung der Luft­fahrt­be­hör­de gebun­den und kann sich nicht eigen­mäch­tig dar­über hin­weg set­zen“, erklärt Land­rat Axel Leh­mann (SPD) die Entscheidung.

Das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren für die Anla­gen begann im Mai 2021, nach­dem der Antrags­stel­ler[1]West­fa­len­Wind (Lack­mann) alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen beim Kreis ein­ge­reicht hat­te. In der Fol­ge hat die Immis­si­ons­schutz­be­hör­de nach Kreis­an­ga­ben mehr als 20 Akteu­re um Stel­lung­nah­men zu dem Vor­ha­ben gebe­ten. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se die Bezirks­re­gie­run­gen Det­mold und Müns­ter, Ener­gie­ver­sor­ger, Natur­schutz­ver­bän­de oder auch die Städ­te, auf deren Gebiet Wind­ener­gie­an­la­ge bean­tragt wurden. 

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Wäh­rend die­ses Pro­zes­ses äußer­ten sich laut Kreis Lip­pe auch das Bun­des­amt für Infra­struk­tur, Umwelt­schutz und Dienst­leis­tun­gen der Bun­des­wehr und die bri­ti­schen Streit­kräf­te. Die Mili­tärs hät­ten dabei ange­ge­ben, dass der Bau der Wind­ener­gie­an­la­ge dem Flug­be­trieb und somit Belan­gen der Lan­des­ver­tei­di­gung entgegensteht.

„Kon­kret wird dar­auf ver­wie­sen, dass aus mili­tä­ri­scher Sicht die Flug­si­cher­heit und der mili­tä­ri­sche Übungs­be­trieb am Trup­pen­übungs­platz Sen­ne bei einer Errich­tung der Anla­gen beein­träch­tigt wer­den. Die geplan­ten Anla­gen­stand­or­te lie­gen inner­halb von Flug­stre­cken“, erklärt Olrik Mey­er, Lei­ter der Immissionsschutzbehörde.

Vor der nun end­gül­ti­gen Ableh­nung der Anla­gen hat der Kreis, wie die Behör­de betont, dem Antrag­stel­ler gesetz­lich den gesetz­li­chen Vor­ga­ben gemäß die Mög­lich­keit gege­ben, sich zu den Ableh­nungs­grün­den zu äußern. Der Antrag­stel­ler habe davon Ende 2021 und im Juli 2022 Gebrauch gemacht – nach mehr­fa­cher von ihm gewünsch­ter Fristverlängerung. 

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Der Kreis Lip­pe prüf­te dar­auf­hin die Argu­men­te des Antrag­stel­lers und die Gegen­ar­gu­men­te der Bun­des­wehr erneut. „Inner­halb der Immis­si­ons­schutz­be­hör­de haben wir inten­si­ve Recher­chen zu ver­gan­ge­nen Ent­schei­dun­gen rund um das Gebiet der Sen­ne und die mili­tä­ri­schen Belan­ge geführt. Inso­fern sind die uns vor­lie­gen­den Aus­füh­run­gen der Bun­des­wehr schlüs­sig. Gleich­wohl muss aber auch betont wer­den, dass die Kreis­ver­wal­tung nicht die Exper­ti­se hat, um Fra­gen der Ver­tei­di­gung, des Übungs­kon­zep­tes und der bri­ti­schen Stra­te­gie in der Tie­fe beur­tei­len zu kön­nen“, unter­streicht Mey­er. Einen ange­frag­ten abge­än­der­ten Flug­be­trieb haben die Streit­kräf­te nach sei­nen Wor­ten aus­ge­schlos­sen, da die Flug­kor­ri­do­re fest­ge­legt und alter­na­tiv­los sei­en – auch um Flü­ge über bewohn­ten Gebie­ten zu vermeiden.

Der Umfang des Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens war für die Kreis­ver­wal­tung nach deren Dar­stel­lung bis­her ein­zig­ar­tig und hoch kom­plex. So die Kom­mu­ni­ka­ti­on zu der bri­ti­schen Armee über das Bun­des­amt für Infra­struk­tur, Umwelt­schutz und Dienst­leis­tun­gen der Bun­des­wehr eine außer­ge­wöhn­li­che Her­aus­for­de­rung dar­ge­stellt. Zudem ste­he das Ver­fah­ren aktu­ell beson­ders unter Beob­ach­tung hin­sicht­lich der Abwä­gung zwi­schen Ener­gie­si­cher­heit und Verteidigungsfragen. 

„Im aktua­li­sier­ten Erneu­er­ba­ren-Ener­gien-Gesetz wird dem Aus­bau von Wind­ener­gie­an­la­gen eine hohe Bedeu­tung und ein Vor­rang bei­gemes­sen. Aller­dings wird aus­drück­lich eine Aus­nah­me gemacht, wenn die Lan­des- und Bünd­nis­ver­tei­di­gung betrof­fen ist. Genau die­ser Fall tritt hier ein“, sagt Ute Röder, zustän­di­ger Ver­wal­tungs­vor­stand beim Kreis Lip­pe. Die Anla­gen kön­nen prin­zi­pi­ell auch an ande­ren Stand­or­ten im Kreis Lip­pe sowie dar­über hin­aus rea­li­siert werden. 

Dage­gen sei­en die Übungs­mög­lich­kei­ten für den Gefechts­übungs­be­trieb begrenzt, und dem Trup­pen­übungs­platz Sen­ne mit dem Übungs­be­trieb ver­schie­de­ner Bünd­nis­part­ner kom­me eine ent­schei­den­de Bedeu­tung für die Lan­des- und Bünd­nis­ver­tei­di­gung zu – gera­de in Hin­sicht auf das NATO-Trup­pen­sta­tut. „Die­se schwer­wie­gen­den Aspek­te haben wir gründ­lich und unter Beach­tung des ver­wal­tungs­recht­li­chen Kon­texts geprüft, auch mit umfäng­li­cher juris­ti­scher Exper­ti­se, da die Ver­wal­tung sowohl von Sei­ten des Antrag­stel­lers als auch der Bun­des­wehr signa­li­siert bekom­men hat, dass die Ent­schei­dung je nach Aus­gang beklagt wird“, betont Röder.

Der Antrag­stel­ler kann inner­halb eines Monats Ein­spruch vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter gegen die Ableh­nung einreichen.

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1 West­fa­len­Wind (Lack­mann)

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