

Es ist wohl nicht übertrieben zu sagen, dass sich derzeit in der Stadt Horn-Bad Meinberg die Probleme ein wenig häufen. Die Stichworte: Amazon und putzige Grundstücksgeschäfte, Badehaus-Pleite, Fachmarktzentrum und putzige Grundstücksgeschäfte, drohende städtische Pleite (Haushaltssicherung), unausgegorene Pläne (Fantastereien) für das Beller Feld, Verödung der Innenstadt und und und.
Gleichzeitig mehren sich die Zweifel, dass die dort politisch Handelnden, gleich welcher Couleur, den Anforderungen gewachsen sind. Die Nerven liegen offenkundig blank. Da verdienen sich Ratsherren und andere eine goldene Nase mit Grundstücks-Deals rund um Amazon; gleichzeitig werden unbescholtene Gegner des anrüchigen Amazon-Projekts im Beller Feld – warum und auf wessen Betreiben eigentlich nochmal genau? – vom Polizeilichen Staatsschutz verfolgt, ortsansässige Handelsunternehmen nachhaltig verärgert und so weiter und so fort…
Ein Problem, das schon länger schwärt, ist das des geplanten Fachmarktzentrums an der Kampstraße. Gänzlich überflüssig, wie viele meinen. Und nicht nur das, wie der Vermieter des in der Nähe, an der Wilberger Straße, ansässigen »Marktkaufs« mehr als deutlich gemacht hat.
Damit liegt ein Dokument vor, das sehr plastisch belegt, welchen Kaufpreis ein Grundstückseigentümer, der sich ausschließlich an wirtschaftlichen Überlegungen orientiert, tatsächlich für die hier in Rede stehenden Grundstücke aufrufen würde: einen Kaufpreis (422,20 EUR/m2), der um mehr als 300 % (!) über dem von der Stadt Horn Bad-Meinberg
Rechtsanwälte Baumeister
aufgerufenen Kaufpreis (100 EUR/m2) liegt.
Das Hamburger Unternehmen redos institutional GmbH hat nunmehr in Beantwortung einer eher dürren Stellungnahme der Stadt eine detaillierte juristische Einordnung der Situation vorgelegt.
D32-22.RTFDemnach sollten sich die Stadtoberen besser warm anziehen. [1]Auch angesichts dessen, was in Sachen Amazon noch kommen wird.
Im Raum stehen Begünstigung, Verstöße gegen das EU-Beihilferecht und weiteres mehr.
Auch der Kreis Lippe – der nebenbei bemerkt ja auch das höchst umstrittene Amazon-Projekt nach Kräften unterstützt – steht auf einmal in einem etwas merkwürdigen Licht da, denn…
Vor dem Hintergrund dieser EU-beihilfenrechtlichen Vorgaben kann das – nachträgliche – Wertgutachten des Gutachterausschusses vom 4.4.2022 somit schon aus formalen Gründen nicht als Beleg für die – angebliche – Beihilfenfreiheit des hier in Rede stehenden Grund stückskaufvertrags zwischen der Stadt Horn-Bad Meinberg und der GEG Burgdorf X GmbH dienen.

Zusammenfassend hält der von redos eingeschaltete Rechtsanwalt Dr. Tobias Schneider-Lasogga fest: »Die in den beiden vorstehend genannten Dokumenten enthaltenen Informationen etwa zu dem Gutachtergremium, zu dem Zeitpunkt der Erstellung des Wertgutachtens, zu der Methodik des Wertgutachtens etc. enthalten nach unserer Einschätzung in Zusammenschau mit dem Weiterverkauf der hier in Rede stehenden städtischen Grundstücke durch die NIPM GmbH zu einem Kaufpreis (422,20 EUR/m2), der den von der Stadt Horn Bad-Meinberg aufgerufenen Kaufpreis (100 EUR/m2) um mehr als das Vierfache (!) übersteigt, vielmehr deutliche Indizien dafür, dass der Grundstückskaufvertrag zwischen der Stadt Horn-Bad Meinberg und der GEG Burgdorf X GmbH eine Begünstigung und damit eine – verbotene – Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV zugunsten der GEG Burgdorf X GmbH enthält.«
Horn-Bad Meinberg – eines der letzten großen Abenteuer dieser Zeit. Aber mein Bauch sagt: Es wird nicht gut ausgehen.
Für die weitere Recherche gilt wie immer schon: Cui prodest? Und: Follow the money!
Unbezahlbar sind wie immer die Reaktionen aus der Fankurve im Deppenbiotop Facebook. Meine Favoriten aus der HBM-Pöbeltruppe diesmal:

Anmerkungen
↑1 | Auch angesichts dessen, was in Sachen Amazon noch kommen wird. |
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