Schwarzstorch stoppt Windpark

Jung­vö­gel mit Alt­vo­gel im Nest. (Foto: Frank Vassen,Brüssel)

Natur­schutz geht vor Profit

Geht doch! 🙂

Der Rich­ter der 6. Kam­mer des Ver­wal­tungs­e­richts Aachen sprach von einem »beacht­li­chen Ver­fah­rens­feh­ler«. Die Anla­ge sei so nie geneh­mi­gungs­fä­hig gewe­sen. Geklagt hat­te der Natur­schutz­bund Deutsch­land (NABU).
Az: 6 K 61217

Laut NABU Eus­kir­chen sind die Stand­or­te Dah­lem I bis III sowie der Stand­ort Dah­lem IV, gegen den jetzt sei­tens des NABU NRW geklagt wird, aus Natur­schutz­sicht gänz­lich unge­eig­net für den Betrieb von Wind­kraft­an­la­gen.

Auch der Kra­nich­zug wird durch die Wind­rä­der mas­siv gestört.

Der Kreis Eus­kir­chen und der am Ver­fah­ren betei­lig­te Anla­gen­be­trei­ber kön­nen nach dem Aache­ner Urteil noch ver­su­chen, wei­te­re Rechts­mit­tel ein­zu­le­gen. Zu den Betrei­bern gehört ein nach eige­nen Anga­ben »inter­na­tio­na­les Unter­neh­men mit Sitz in Oos­ter­beek (NL) sowie Zweig­stel­len in Trier und Rees«. Es behaup­tet, den Schutz von Kli­ma und Umwelt (sic!) zu »för­dern«.

Wie es tat­säch­lich aus­sieht, wenn sich Wind­kraft­pro­fi­teu­re und deren Hilfs­trup­pen (Gut­ach­ter) für Natur und Umwelt ein­set­zen, liest sich dann aber lei­der so…

Wenn der Gut­ach­ter am Baum klopft

Und es gibt noch weit mehr sol­cher Fäl­le.

Über eine Zulas­sung eines etwa­igen Beru­fungs­an­trags gegen das Aache­ner Urteil wür­de das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter zu ent­schei­den haben. Aber da den Betrei­bern die Umwelt nach eige­nem Bekun­den ja so wich­tig ist, wird es dazu sicher­lich gar nicht kom­men. [1]klei­ner Scherz…

Falsch gedacht. Hier die jüngs­te – bestür­zen­de – Ent­wick­lung: Neu­er Bau­an­trag für Dah­lem IV und Forst­be­trieb ver­grämt Schwarz­storch.

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1 klei­ner Scherz…

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