Windparkpläne: Das Militär gibt den Ausschlag

Behält wohl die Luft­ho­heit, wie es der­zeit aus­sieht: der Hermann.

Mit­ten im Ver­fah­ren um den bean­trag­ten Wind­park auf dem Kamm des Teu­to­bur­ger Wal­des nahe der Gau­se­kö­te hat der Kreis Lip­pe offen­bar eine Kehrt­wen­de voll­zo­gen. Das ergibt sich aus einer aktu­el­len Mit­tei­lung der Behörde. 

In Hin­blick auf mili­tä­ri­schen Flü­ge über die Sen­ne und Gau­se­kö­te hat­te nach Anga­ben von Pres­se­spre­cher Stef­fen Adams »die recht­li­che Bera­tung der Kreis­ver­wal­tung zunächst erge­ben, das Ver­fah­ren fort­zu­füh­ren und die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung anzustreben.« 

Das änder­te sich offen­bar, nach­dem die Stel­lung­nah­me des Juris­ten der Bezirks­re­gie­rung Müns­ter und dem Bun­des­amt für Infra­struk­tur, Umwelt­schutz und Dienst­leis­tun­gen der Bun­des­wehr zur Ein­schät­zung vor­ge­legt wor­den war. »Im Aus­tausch zu der Stel­lung­nah­me haben Bezirks­re­gie­rung und Bun­des­wehr eine ande­re Ein­schät­zung begrün­det«, so Adams. Auch die Recht­spre­chung zu dem The­ma sei nicht eindeutig. 

Was der Antrag­stel­ler sicher­lich nicht ger­ne hören wird: Auf die Fest­le­gung von Tief­flug­kor­ri­do­ren habe der Kreis Lip­pe kei­nen Ein­fluss. Die Bun­des­wehr lege die­se eigen­stän­dig fest. Sie müs­sen nicht bean­tragt oder geneh­migt wer­den. Adams: »Nach Infor­ma­tio­nen der Bun­des­wehr ist der Flug­kor­ri­dor über der Gau­se­kö­te seit Jahr­zehn­ten eta­bliert und dient ins­be­son­de­re dem Übungs­be­trieb der Nato-Truppen.«

In einer wei­te­ren Stel­lung­nah­me hat die Bun­des­wehr dem Kreis Lip­pe zufol­ge die Bedeu­tung des Flug­be­triebs für die Belan­ge der Lan­des­ver­tei­di­gung noch­mals detail­lier­ter dar­ge­stellt. Dem­nach ste­hen die­se Grün­de der Errich­tung der Wind­ener­gie­an­la­gen grund­sätz­lich entgegen.

Zu die­ser Stel­lung­nah­me bit­te die Immis­si­ons­schutz­be­hör­de den Antrag­stel­ler im Rah­men einer soge­nann­ten »Anhö­rung zur Ableh­nung« um Stel­lung­nah­me. Die erneu­te Anhö­rung zur Ableh­nung sei ein nor­ma­ler Ver­fah­rens­schritt, um die vor­ge­brach­ten Argu­men­te zu prü­fen. Der Antrag­stel­ler habe bis Mit­te Febru­ar die Mög­lich­keit, auf die Anhö­rung zur Ableh­nung zu reagie­ren. „Eine Ant­wort des Antrags­stel­lers liegt bis­her nicht vor, sie ist abzu­war­ten und muss dann geprüft wer­den“, erklärt Olrik Mey­er, Fach­be­reichs­lei­ter Umwelt, nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung und Mobilität. 

Wich­ti­ger Punkt: Sofern eine Ableh­nung auf Grund­la­ge der mili­tä­ri­schen Belan­ge erfolgt, sei eine Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nicht erfor­der­lich, heißt es.

In die­sem Ver­fah­ren kommt nach Anga­ben Adams die Beson­der­heit hin­zu, dass die Kom­mu­ni­ka­ti­on zu der bri­ti­schen Armee über das Bun­des­amt für Infra­struk­tur, Umwelt­schutz und Dienst­leis­tun­gen der Bun­des­wehr führt. Die Ver­fah­rens­schrit­te für Stel­lung­nah­men sei­en mit ent­spre­chen­den Fris­ten beglei­tet, um den inter­na­tio­na­len Aus­tausch zu ermög­li­chen. Auch inner­halb der Immis­si­ons­schutz­be­hör­de wer­de inten­siv recher­chiert zu ver­gan­ge­nen Ent­schei­dun­gen rund um das Gebiet der Sen­ne, um die mili­tä­ri­schen Belan­ge herauszuarbeiten.

1 Kommentar

  • Oh, bit­te bit­te, lasst es Wirk­lich­keit wer­den, wir machen wei­ter, es gibt unzäh­li­ge Wald­ge­bie­te, auch hier bedarf es Auf­klä­rung, Ver­net­zung und Unterstützung ?

Schreibe einen Kommentar zu Jane D'arc Antworten abbrechen