Wenn eine Zeitung aus der somnambulen Schweiz (!) unser quirliges Detmold als »schläfrig« bezeichnet, ist das schon eine ziemliche Frechheit. Immerhin stimmt, dass Andreas Vosskuhle Leopoldiner war. Allerdings bleibt unklar, ob am L I oder am L II. Grabbianer war er jedenfalls nicht. Nun ja, nobody is perfect. Seine Vater war übrigens stellvertretender Regierungspräsident – noch so eine eidgenössische Ungenauigkeit.
Schlagwort: Bundesverfassungsgericht
NPD-Verbot – wie Medien versagen
Der 17. Januar 2017 ist ein blamabler Tag für (Online-)Medien.