Mandate nur am Wohnort. Eigentlich.

In der Kom­mu­nal­po­li­tik gel­ten kla­re Regeln. In der Theo­rie. Ein Weg­zug aus der Gemein­de been­det auto­ma­tisch die Mit­glied­schaft im Gemein­de­rat. Dies trifft auch zu, wenn ein Rats­mit­glied meh­re­re Woh­nun­gen inne hat und die Woh­nung in der Gemein­de, in der er das Rats­man­dat aus­übt, nicht mehr die Haupt­woh­nung im Sin­ne des § 21 BMG bil­det.[1]Bun­des­mel­de­ge­setz Ob […]