In der Kommunalpolitik gelten klare Regeln. In der Theorie.
Ein Wegzug aus der Gemeinde beendet automatisch die Mitgliedschaft im Gemeinderat. Dies trifft auch zu, wenn ein Ratsmitglied mehrere Wohnungen inne hat und die Wohnung in der Gemeinde, in der er das Ratsmandat ausübt, nicht mehr die Hauptwohnung im Sinne des § 21 BMG bildet.[1]Bundesmeldegesetz Ob und ab wann die gesetzlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Gemeinderat nicht mehr erfüllt sind, ist aus Gründen der Rechtssicherheit festzustellen. Zuständig für den Erlass dieses feststellenden Verwaltungsakts ist der Bürgermeister.
Kommunalbrevier
Gelegentlich hört man von Kommunen, in denen diese Wohnsitzgeschichte ziemlich lax gehandhabt wird. Mit Briefkastenwohnsitzen bei den Eltern und so.
Das wäre natürlich gegen das Gesetz und somit illegal. Mit möglicherweise verheerenden Folgen für möglicherweise illegal zustande gekommene Beschlüsse. Also, zumindest nach meinem laienhaften Verständnis.[2]Kommunalwahlgesetz
Bei den Kreisen gibt es dafür eigentlich eine sogenannte Kommunalaufsicht. Eigentlich.
Natürlich gelten die genannten Spielregeln für Gemeinden auch für jene, die die Kreisverwaltungen kontrollieren sollen. Eigentlich. Also für Kommunalpolitiker. Vertrackte Sache, das.
Anmerkungen
↑1 | Bundesmeldegesetz |
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↑2 | Kommunalwahlgesetz |