Reihenweise haben deutsche »Qualitätsmedien« heute online verkündet, die NPD sei vom Verfassungsgericht verboten worden.
Schöne Meldung. Leider stimmte sie nicht.
Sowas passiert, wenn man nicht richtig oder nicht bis zum Ende zuhört, keine Ahnung von der Materie hat und den Grundsatz »Korrekt geht vor schnell« nicht beherzigt – was ja heute leider tägliche journalistische Praxis ist.
Dieser Einschätzung von MEEDIA zu dieser hanebüchenen medialen Minderleistung ist nicht zu widersprechen:
Der Vorfall ist keinesfalls eine Petitesse. Dass Qualitätsmedien in so großer Zahl eine Entscheidungsverkündung des Bundesverfassungsgerichts derart missverstehen und als falsche Eilmeldung verschicken, ohne das Ende der Verkündung überhaupt abzuwarten, ist erschreckend, um das Mindeste zu sagen. All die Sprüche von „Be first, but be first right“, Qualitätsmanagement und „aus Fehlern lernen“ werden hier als Sonntagsreden entlarvt. Gleichzeitig bekommen die Kritiker der so genannten „Mainstreammedien“ reichlich neues Futter und man kann in diesem Fall auch kaum widersprechen.
Der 17. Januar 2017 ist ein blamabler Tag für Online-Medien. Ob daraus etwas gelernt werden wird – leider fraglich.
Der komplette Text zum Nachlesen findet sich hier.