Noch immer hat der Kreis Lippe keine Entscheidung hinsichtlich des beantragten Baus von riesigen Industriewindanlagen an der Gauseköte im Teutoburger Wald gefällt. Nach Angaben von Kreispressesprecher Steffen Adams hat der Projektbetreiber Westfalenwind aus Paderborn eine weitere Fristverlängerung beantragt – zunächst bis Mitte März, nun noch einmal bis Mitte Mai. Die Verlängerung wurde gewährt, wie gestern Kreispressesprecher Steffen Adams dem Kiebitz sagte.
Den höchst umstrittenen Plänen zufolge sollen auf dem Kamm des Teutoburger Waldes 13 Windräder errichtet werden – bis zu 254 Meter hohe Giganten. Das Unternehmen Westfalenwind aus Paderborn (Lackmann) plant den Windpark, und Waldbesitzer Stephan Prinz zur Lippe möchte die angeblich »verwüsteten« Flächen in Schlangen, Horn-Bad Meinberg und Detmold zur Verfügung stellen.
Neben zahlreichen anderen Einwänden gegen die mit dem Bau einhergehende Natur- und Waldzerstörung in Nähe der »Hermanns« sprechen die massiven Bedenken von Briten und Bundeswehr als Betreiber und Nutzer des Truppenübungsplatzes Senne gegen die gigantischen Industriewindanlagen – der Kiebitz berichtete.
Auch die weltbekannte touristische Einrichtung der Adlerwarte wäre in ihrer Existenz bedroht, sollten die Windkraftwerke errichtet werden.
Dem Kreis Lippe als Genehmigungsbehörde vor Ort drohen Klagen – vom Projektbetreiber, aber auch von der Bundesrepublik Deutschland -, wie auch immer er den Antragsteller am Ende auch bescheidet.
Die Briten hatten bekanntlich erklärt, die Windräder seien eine Gefahr für tieffliegende Flugzeuge, die den Truppenübungsplatz Senne ansteuerten, und die Bundeswehr hatte sich dieser Einschätzung angeschlossen. Klagen gegen die ablehnende Haltung des Bundes halten Beobachter gerade angesichts der aktuellen Weltlage für aussichtslos.
Bin mal gespannt, ob diese Art der Verlängerung auch in der Statistik für die durchschnittliche Genehmigungsdauer erfasst wird.
Vielleicht ist bei vielen anderen Genehmigungsverfahren auch der Antragsteller für die Länge der Verfahrensdauer verantwortlich?
Ich frage mich, welche Gründe es für die beantragte Verlängerung gibt. Muss vielleicht der Antragsteller auf die bevorstehende Landtagswahl Rücksicht nehmen?