Mitten im Verfahren um den beantragten Windpark auf dem Kamm des Teutoburger Waldes nahe der Gauseköte hat der Kreis Lippe offenbar eine Kehrtwende vollzogen. Das ergibt sich aus einer aktuellen Mitteilung der Behörde.
In Hinblick auf militärischen Flüge über die Senne und Gauseköte hatte nach Angaben von Pressesprecher Steffen Adams »die rechtliche Beratung der Kreisverwaltung zunächst ergeben, das Verfahren fortzuführen und die Öffentlichkeitsbeteiligung anzustreben.«
Das änderte sich offenbar, nachdem die Stellungnahme des Juristen der Bezirksregierung Münster und dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zur Einschätzung vorgelegt worden war. »Im Austausch zu der Stellungnahme haben Bezirksregierung und Bundeswehr eine andere Einschätzung begründet«, so Adams. Auch die Rechtsprechung zu dem Thema sei nicht eindeutig.
Was der Antragsteller sicherlich nicht gerne hören wird: Auf die Festlegung von Tiefflugkorridoren habe der Kreis Lippe keinen Einfluss. Die Bundeswehr lege diese eigenständig fest. Sie müssen nicht beantragt oder genehmigt werden. Adams: »Nach Informationen der Bundeswehr ist der Flugkorridor über der Gauseköte seit Jahrzehnten etabliert und dient insbesondere dem Übungsbetrieb der Nato-Truppen.«
In einer weiteren Stellungnahme hat die Bundeswehr dem Kreis Lippe zufolge die Bedeutung des Flugbetriebs für die Belange der Landesverteidigung nochmals detaillierter dargestellt. Demnach stehen diese Gründe der Errichtung der Windenergieanlagen grundsätzlich entgegen.
Zu dieser Stellungnahme bitte die Immissionsschutzbehörde den Antragsteller im Rahmen einer sogenannten »Anhörung zur Ablehnung« um Stellungnahme. Die erneute Anhörung zur Ablehnung sei ein normaler Verfahrensschritt, um die vorgebrachten Argumente zu prüfen. Der Antragsteller habe bis Mitte Februar die Möglichkeit, auf die Anhörung zur Ablehnung zu reagieren. „Eine Antwort des Antragsstellers liegt bisher nicht vor, sie ist abzuwarten und muss dann geprüft werden“, erklärt Olrik Meyer, Fachbereichsleiter Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Mobilität.
Wichtiger Punkt: Sofern eine Ablehnung auf Grundlage der militärischen Belange erfolgt, sei eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, heißt es.
In diesem Verfahren kommt nach Angaben Adams die Besonderheit hinzu, dass die Kommunikation zu der britischen Armee über das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr führt. Die Verfahrensschritte für Stellungnahmen seien mit entsprechenden Fristen begleitet, um den internationalen Austausch zu ermöglichen. Auch innerhalb der Immissionsschutzbehörde werde intensiv recherchiert zu vergangenen Entscheidungen rund um das Gebiet der Senne, um die militärischen Belange herauszuarbeiten.
Oh, bitte bitte, lasst es Wirklichkeit werden, wir machen weiter, es gibt unzählige Waldgebiete, auch hier bedarf es Aufklärung, Vernetzung und Unterstützung ?