Bei dem ganzen Gezerre um den Bau und Betrieb von immer höheren und größeren Windindustrieanlagen gibt es einen bedeutsamen und wirklich bedrückenden Punkt. Das alles wäre komplett unnötig.
Zubauten sind weder sinnvoll noch notwendig, denn die Branche kannibalisiert sich im Kampf um die Kohle – pun intended – schon längst selbst. Von Wirtschaftlichkeit oder überhaupt von Wirtschaft im eigentlichen Sinne kann überhaupt keine Rede sein. Sobald jemand die Geldpumpe – das EEG und seine staatlich verordnete Refinanzierung des Systems aus den Portemonnaies der Stromkunden – aus dem Spiel nimmt, kollabiert der ganze planwirtschaftliche Popanz.
Warum ist das so?
Die kurze Antwort: Es gibt immer wieder zu Zeiten, die naturgemäß nicht planbar sind, zu viel Strom aus Wind und Sonne. Und niemand braucht ihn. Er lässt sich nicht einmal exportieren. Um ihn loszuwerden, muss man noch was drauflegen. Wer am Ende »man« ist, dürfte klar sein, oder? Und: Die »Produzenten« werden aber trotzdem ohne jede Gegenleistung üppigst entlohnt. Weil die Regierung das so will.
Unabhängige Experten haben schon lange ein Auge auf den Strommarkt im Allgemeinen und die sogenannten Erneuerbaren Energie im Besonderen. [1]So etwas wie erneuerbare Energie gibt es nicht. Das ist Mumpitz und wird auch durch permanente Wiederholung nicht richtiger. Und ehe da jemand auf die Idee kommt, reflexartig Manipulation zu unterstellen: Die Daten kommen aus öffentlich zugänglichen Quellen, kann jeder selbst nachsehen und evaluieren. Zum Beispiel hier.
ENTSO‑E
Der European Network of Transmission System Operators for Electricity (ENTSO‑E) ist ein europäischer Verband, in dem alle Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Pflichtmitglieder sind. Die Vorgängerorganisation hieß European Transmission System Operators (ETSO)
Das Monitoring für den Juli beispielsweise ergab ein sehr interessantes Bild.
Inzwischen ist die Kapazität an Windenergieanlagen auf 71,3 Gigawatt (GW) gewachsen. An Solarkapazitäten stehen sogar 92 GW zur Verfügung, sodass wenn Wind und Sonne voll Strom liefern insgesamt 163,4 GW zur Stromerzeugung zur Verfügung stünden.
Die Last, also die Stromnachfrage, erreichte im Juli maximal 65 GW und ging an Wochenenden etwa auf 45 GW herunter.
Also gibt es eine theoretische Abdeckung des Strombedarfs im Juli durch das 2,5- bis Dreifache an EE (»Erneuerbare Energie«) Kapazität. Leider haben aber die Windanlagen on shore (an Land) an circa 12 Tagen im Juli fast keinen Strom geliefert, off shore (auf See) fielen die Windräder an immerhin 8 Tagen fast komplett aus.
Deshalb werden verlässliche Kraftwerke gebraucht. Dazu plant der Wirtschaftminister 20 bis 40 Gaskraftwerke, die von der Elektrizitätswirtschaft nicht oder verspätet und nur mit Subventionen gebaut werden. Dazu wird in Berlin bereits eine neue Gaskraftwerksumlage geplant.
Die Lieferung der Windanlagen an Strom erbrachte im Juli rechnerisch nur 14 Prozent der vorhandenen Kapazität. On shore waren es nur 12,5 Prozent, off shore noch 15,5 Prozent.
Die Differenz der Zahlungen nach dem EEG gegenüber den Börsenpreisen ergab eine Differenz von 1,89 Milliarden EUR zu Gunsten der Windenergie-Subventionsempfänger.[2]1,89 Milliarden in nur einem Monat – kann das bitte mal jemand in Stellen für Erzieher und Kita-Neubauten umrechnen?
Die Preise der Strombörse waren an 85 Stunden (h) im Monat negativ. Das heißt: Der Stromverkäufer musste noch Geld zahlen, um den erzeugten Strom loszuwerden. Ein Rekordwert nach 63 h im April, 84 h im Mai und 72 h im Juni.
Der Stromexport war von Januar bis Juli bescheiden: Nur etwa 8 TWh (Terawattstunden) gingen ins Ausland, davon 5,4 auf Basis von Wind und Solar, der Rest wurde von Kohle und Gaskraftwerken produziert. Im gleichen Zeitraum importierte Deutschland fast 19 TWh, davon mehr als 10 TWh aus Kernenergie.
Fazit: Deutschland braucht zur Stromversorgung keine weiteren Windanlagen. Und wenn die vorhandenen Kohlekraftwerke abgeschaltet werden sollen, braucht es zudem noch dringend Gaskraftwerke.
Der geplante Ausbau ermöglicht nur Überrenditen in Millionenhöhe pro »Windrad«, die staatlich garantiert sind. Das ist das wahre Motiv für den Bau weiterer Anlagen. Mit Klimaschutz hat das nichts zu tun. Gar nichts. Deshalb: Eine Abschaffung des EEG ist notwendig.
Übrigens: Stromspeicher mit ausreichender Kapazität sind nicht in Sicht. Und der Bau von Stromleitungen wird sich noch lange hinziehen und sicher noch teurer werden als geplant.
Folge: Die Strompreise werden weiter steigen.
Und die Juli-Zahlen waren keine Ausnahme. Die Auswertung der Augustdaten zeigt ein ähnliches Bild wie in den vorangegangenen Monaten. Die Kapazitäten für Solar- und Windenergieanlagen sind weiter gewachsen auf jetzt 164,7 GW.
Die Leistung von Windanlagen war im abgelaufenen Monat insgesamt on- und offshore wieder an 13 Tagen bescheiden oder fast nicht vorhandenen. Was aber durch die Solaranlagen häufig ausgeglichen wurde. Die Anlagen off-shore lieferten an 7 Tagen kaum Strom. Soviel zu dem Märchen »Auf dem Meer weht immer Wind«.
Zum ersten Mal überstieg die Produktion aus Solar- und Windanlagen die Nachfrage/den Load an drei Tagen, am 23. August sogar um 6 GW.
Die Differenz zwischen EEG-Zahlungen und Strompreisen betrug wieder mehr als 1,6 Milliarden Euro (!) allein im August zu Lasten der Stromverbraucher durch die Subventionspolitik der »Energiewende«. In nur einem Monat![3]Kann das bitte mal jemand in Stellen und Ausstattung für Kliniken umrechnen?
Der Börsenpreis schwankte zwischen 289 EUR/MWh und minus (!) 89 Euro/MWh. Nach zwei Drittel des Jahres lag der Preis an der Strombörse addiert an 373 h bei Null oder kleiner Null. Ein Rekord, der schon 20 Prozent höher liegt als der bisherige Jahreswert in 2020 mit 309 Stunden.
Daraus folgt glasklar: Der weitere Ausbau von Wind- und Solaranlagen wird diese Situation verschärfen und höhere Zahlungen vom Staat und den Verbrauchern fordern. Es wird überlegt, den Solarstrom, der bei einem Überangebot ins Netz drängt, in Stunden einer negativen Preissituation an der Strombörse nicht mehr zu vergüten oder sogar mit Kosten für den Solarstromerzeuger (!) zu belegen. Sicher ein Schritt, der extrem unpopulär wäre, aber auch den Uninformierten zeigen würde, dass die Erzeugung von regenerativem Strom komplett aus dem Ruder läuft.
Auch die Stromanbieter kommen mit diesen Strompreiserhöhungen nicht immer zurecht. Die Bundesnetzagentur hat bereits ein Aufsichtsverfahren eingeleitet gegen ein Energieversorgungsunternehmen wegen des Verdachts auf unzulässige Verbrauchsschätzung zum Beispiel zur Umlage von erhöhten Netzentgelten und anderen Umlagen sowie verspäteter Rechnungslegung.
Wer seine fünf Sinne beisammen hat, versteht: Für Industriewindanlagen müsste dringend ein Moratorium her, damit die »Energiewende« nicht noch weiter den Staat und die Verbraucher zugunsten allein der Projektierer, Betreiber und Landeigner belastet.
Dass völlig skrupellose Windbarone wie die in Ostwestfalen und andernorts versuchen, unter dem Deckmantel Klimaschutz die Kuh Allgemeinheit zu melken, solange es geht, ist die eine Sache. Schlimm genug. Wenn aber Kommunen sich ernsthaft an diesem unanständigen »Geschäftsmodell« beteiligen wollen, ist das eine ganz andere.
Vor allem dann, wenn für solche abenteuerlichen Eskapaden bedeutende Naturräume und Landschaften zerstört werden sollen.
Wer zocken will, möge sich in die nächste Spielhalle verfügen. Dann aber bitte auf eigene Kosten.
Anmerkungen
↑1 | So etwas wie erneuerbare Energie gibt es nicht. Das ist Mumpitz und wird auch durch permanente Wiederholung nicht richtiger. |
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↑2 | 1,89 Milliarden in nur einem Monat – kann das bitte mal jemand in Stellen für Erzieher und Kita-Neubauten umrechnen? |
↑3 | Kann das bitte mal jemand in Stellen und Ausstattung für Kliniken umrechnen? |
Wie wirkt das EEG? Eine Systemerläuterung
1.Genehmigung und Ausschreibungsverfahren
– Projektgenehmigung:
– Der Projektierer erhält vom Kreis eine Genehmigung für eine Windanlage.
– Moderne Anlagen haben eine Leistung von ca. 6 bis 8 MW und eine Gesamthöhe von 250 bis 300 Metern.
– Teilnahme an Ausschreibungen:
– Mit der Genehmigung nimmt der Projektierer an einer der vier jährlichen Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) teil.
– Die Ausschreibungen sind so gestaltet, dass (fast) alle Teilnehmer den seit 2022 unveränderten Höchstsatz erhalten.
– Vergütungssätze:
– Grundvergütung: 7,35 Cent/kWh.
– Regionale Zuschläge in NRW: insgesamt 9,4 Cent/kWh.
2. Finanzielle Auswirkungen
– Erträge und Subventionen:
– Moderne Windanlagen produzieren etwa 20 Millionen kWh pro Jahr.
– Das ergibt ca. 2 Millionen Euro EEG-Subventionen pro Jahr.
– Über 20 Jahre summiert sich das auf ca. 40 Millionen Euro.
– Zusätzliche Kosten:
– Netzentgelte von weiteren 40 Millionen Euro kommen hinzu, da ohne neue dezentrale Netze kein dezentraler Windstrom verteilt werden kann.
– Gesamtkosten:
– Insgesamt entstehen somit Kosten von ca. 80 Millionen Euro.
– Anschaffungskosten der Anlage:
– Die Windanlage selbst kostet höchstens 6 Millionen Euro.
– Finanzielle Belastung der Allgemeinheit:
– Diese Kosten werden durch Zwangsfinanzierung von der Bevölkerung getragen.
– Mit jeder neuen Windanlage steigen die Strompreise.
– Bürger und Gemeinden werden über 20 Jahre finanziell belastet, das Geld fehlt an anderer Stelle.
– Einnahmen für Gemeinden:
– Die vergleichsweise geringen Einnahmen für Gemeinden sind unverhältnismäßig und werden als Farce bezeichnet.
– Beispiel: Die Gemeinde erhält in 20 Jahren vielleicht 100.000 Euro plus zusätzliche Einnahmen.
Frei nach Greta T. – Zitat: »How dare you? So etwas können nur die sich selbst nennenden ‚Grüne’ und die Windlobby super finden!«
3. Wertminderung für Anwohner
– Immobilienwertverlust:
– Bei Entfernungen unter 1000 Metern zur Windanlage beträgt die Wertminderung mindestens 25%.
– Ungerechte Lastenverteilung:
– Die ländliche Bevölkerung erbringt ein unentgeltliches, enteignungsähnliches Sonderopfer.
– Die städtische Mehrheit zwingt der ländlichen Minderheit diese Belastung auf.
– Vermögenstransfer:
– Der Wertverlust der Anwohnerimmobilien führt zu einem Vermögenszuwachs für die Projektierer und Betreiber.
– Es findet kein echter Wertschöpfungsprozess statt, sondern ein gesetzlich legitimierter Vermögenstausch.
– Langfristige Auswirkungen:
– Da der Betrieb moderner Anlagen 30 Jahre dauert, gibt es für Anwohner meist keine Aussicht auf Besserung.
– Fazit:
– Die Energiewende wird hier als eine vom Gesetzgeber und der Windlobby durchgesetzte Form der Eigentumsenteignung beschrieben.
4. Erhöhung der Grundsteuer und zusätzliche Belastungen
– Doppelte Belastung für Anwohner:
– Zusätzlich zur Wertminderung der Immobilien wird die Grundsteuer erhöht.
– Betroffene Anwohner auf dem Land tragen die Last und vielfältigen Nachteile der Energiewende und werden finanziell doppelt belastet.
– Situation in Nordrhein-Westfalen (NRW):
– In NRW erfolgt sogar eine dreifache Belastung.
– Gewerbebetriebe, also Betreiber von Windanlagen, zahlen eine besonders niedrige Grundsteuer.
– Wohneigentümer müssen anteilig mehr Grundsteuer zahlen, um diese Begünstigungen zu finanzieren.
– Konsequenzen:
– Für die betroffenen Anwohner ist dies eine unerträgliche Situation