»Beihilfe zu Körperverletzung mit Todesfolge«

Mit dras­ti­schen Wor­ten hat der ehe­ma­li­ge Ärzt­li­che Direk­tor der Cha­ri­té Ulrich Frei die jüngs­ten Locke­run­gen der Coro­na-Maß­nah­men kri­ti­siert. Frei auf Twit­ter: „Gegen die Wis­sen­schaft und die Mehr­heits­mei­nung machen 16 MP’s Locke­rungs­übun­gen. Nach der 3. Wel­le müs­sen sich Staats­an­wäl­te dann fra­gen, ob dies nicht Bei­hil­fe zu Kör­per­ver­let­zung mit Todes­fol­ge war.“

Na, hat’s da end­lich mal bei den rich­ti­gen geklingelt?

Auch Bay­erns Minis­ter­prä­si­dent Mar­kus Söder hat allen Öff­nungs­plä­nen eine kla­re Absa­ge erteilt. »Die Coro­na-Lage spitzt sich zu, eini­ge Län­der haben den Ernst der Lage lei­der noch nicht ver­stan­den«, sag­te der CSU-Poli­ti­ker. Zur zuletzt auf­ge­kom­me­nen Debat­te um mög­li­che neue Gesprä­che zwi­schen Bund und Län­dern zu Coro­na-Maß­nah­men sag­te der Regie­rungs­chef: »Es braucht nicht stän­dig neue Gesprä­che, son­dern die kon­se­quen­te Umset­zung der Notbremse.«

Der Fli­cken­tep­pich in der Coro­na-Bekämp­fung müs­se been­det wer­den, so Söder. Dazu gehör­ten Aus­gangs­be­schrän­kun­gen wie in Bay­ern und Baden-Württemberg.

Was die Not­brem­se bedeutet

  • Kon­tak­te sind nur zwi­schen einem Haus­stand und maxi­mal einer wei­te­ren Per­son erlaubt. Kin­der unter 14 wer­den nicht mit­ge­rech­net. Eine Aus­nah­me gilt an Ostern (1.- 5. April). In die­sem Zeit­raum dür­fen sich alter­na­tiv auch zwei Haus­stän­de mit maxi­mal fünf Per­so­nen im öffent­li­chen Raum tref­fen. Kin­der unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.
  • Alle nicht für den täg­li­chen Bedarf pri­vi­le­gier­ten Geschäf­te (Bau- und Gar­ten­märk­te, Tex­til­ge­schäf­te, Buch­hand­lun­gen etc.) dür­fen wie­der nur Abhol­ser­vice (Click&Collect), jedoch kei­nen Ver­kauf im Geschäft mit Ter­min­ver­ein­ba­rung (Click&Meet) anbieten.
  • Kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen, bei denen der Min­dest­ab­stand nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann, (Kos­me­tik, Nagel­stu­di­os, Mas­sa­ge etc.) sind wie­der unzu­läs­sig. Zuläs­sig blei­ben nur medi­zi­nisch erfor­der­li­che Dienst­leis­tun­gen, Fri­seur­dienst­leis­tun­gen, Fuß­pfle­ge und Personenbeförderung.
  • Der Besuch von Muse­en, Kunst­aus­stel­lun­gen etc. ist wie­der untersagt.
  • Der Besuch von geschlos­se­nen Räu­men in Zoos und Tier­parks und Bota­ni­schen Gär­ten etc. ist wie­der untersagt.

Wei­te­re Infos für den Kreis Lip­pe gibt es hier.

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