Windriesen im Teuto – Anhörung im Kurtheater

Das öffent­li­che Anhö­rungs­ver­fah­ren für die bean­trag­ten sie­ben Indus­trie­wind­an­la­gen an der Gau­se­kö­te (von ursprüng­lich 13) fin­det mor­gen, 8. Okto­ber, von 10 Uhr an im Kur­thea­ter Bad Mein­berg statt.

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Ein paar Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zu dem umstrit­te­nen Vor­ha­ben fin­den sich auch auf dem gemein­sa­men Info-Por­tal UVP-Ver­bund der Bundesländer. 

Ursprüng­lich war der Bau und Betrieb von 13 Anla­gen beim Kreis Lip­pe bean­tragt. Die Behör­de muss­te den Bau der Anla­gen im Herbst 2022 jedoch ableh­nen. Aus­schlag­ge­bend für die­se Ent­schei­dung war, dass die Bezirks­re­gie­rung Müns­ter als zustän­di­ge Luft­fahrt­be­hör­de auf­grund von Ein­wän­den der bri­ti­schen Streit­kräf­te dem Vor­ha­ben nicht zuge­stimmt hat­te. In der Fol­ge hat­te die Antrag­stel­le­rin – West­fa­len­Wind aus Pader­born – gegen den Ableh­nungs­be­scheid geklagt. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt für das Land NRW ent­schied mit rechts­kräf­ti­gem Urteil vom 16.02.2024, dass die Ableh­nung bei sie­ben von den 13 Wind­ener­gie­an­la­gen rechts­wid­rig erfolg­te und das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren für die­se Anla­gen neu zu ent­schei­den sei.

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